JUGENDSCHUTZ 3.0 –> CYBERGROOMING

Unser Thema heute:
„Cyber-Grooming“

Cyber-Grooming, zu Deutsch etwa das Heranmachen an Kinder im Internet, erfolgt in
vielen Fällen nach dem Muster, dass Täter schrittweise Vertrauen zu ihren meist
minderjährigen Opfern aufbauen, um diese – wenn das Vertrauen einmal hergestellt ist –
sexuell zu belästigen. Andere Täter werden unmittelbar sehr direkt. Dabei verstecken
sich die Täter häufig hinter einer fiktiven Identität und geben sich deutlich jünger aus.

Ob nun im herkömmlichen Chatportal, in Online-Spielen, Dating-Apps, Messengern oder
Sozialen Netzwerken: Sexuelle Belästigung ist im anonymen Internet leider nie
auszuschließen. Kontaktanfragen von Unbekannten im Instant Messenger oder Sozialen
Netzwerk sollten generell nicht bestätigt werden. Bei Flirt- und Dating-Apps, die vor
allem für ältere Jugendliche interessant sind, ist besondere Vorsicht geboten. Das Risiko
für sexuelle Belästigung ist in solchen Portalen höher, v.a. auch wegen der fehlenden
Moderation durch den Anbieter und oftmals unzureichenden Sicherheitseinstellungen.
Unter anderem kann bei Dating-Apps der aktuelle Aufenthaltsort über die Umkreissuche
gefunden bzw. eingegrenzt werden.

Tipps für Eltern:

• Als Eltern sollten Sie auch im Internet die „Orte“, also die Dienste oder Portale,
kennen, in denen sich Ihr Kind bewegt. Machen Sie es darauf aufmerksam, dass
ein gesundes Misstrauen in der digitalen Welt notwendig ist: Der Chat-Partner ist
nicht immer der, für den er sich ausgibt.

• Die typischen Strategien der Täter und Handlungsmöglichkeiten werden im
Interview mit Nina Lübbesmeyer, Leiterin des Referats Chats, Messenger und
Communitys bei jugendschutz.net aufgezeigt.

• Wenn Ihr Kind belästigt wurde und sich vertrauensvoll an Sie wendet, ist Ihre
erste Reaktion entscheidend. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass Sie der richtige
Ansprechpartner sind und ihm helfen werden. Hat Ihr Kind jedoch Angst davor,
dass Sie es ausschimpfen oder Sie Ihrem Kind ggf. das Internet verbieten,
versucht es eventuell die Probleme alleine zu lösen.

• Mit Jugendlichen ins Gespräch kommen: Kinder und Jugendliche sollten über die
Risiken der Online-Kommunikation präventiv aufgeklärt werden, um in einer
Belästigungssituation richtig zu handeln. Weisen Sie Ihr Kind an, den Kontakt
sofort abzubrechen, wenn die Fragen des Chat-Partners unangenehm werden oder
es sich bedrängt fühlt. Im Falle einer sexuellen Belästigung sollte das Kind sofort
die Eltern informieren und Screenshots zur Beweissicherung machen. Weisen Sie
Ihr Kind auch frühzeitig darauf hin, sich niemals alleine mit einer Online-
Bekanntschaft zu treffen

Quellen und weiterführende Infos:
• Handysektor: Cyber-Grooming – Sexuelle Belästigung in Chats
• Chatten-ohne-Risiko.net
• Thema „Risiken beim Chatten“ auf klicksafe.de

jugendschutz 3.0 ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-
Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anregungen und Themenvorschläge
wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat.