JUGENDSCHUTZ 3.0 –>ORTUNG, TRACKING UND GEOTAGGING

Unser Thema heute:
„Ortung, Tracking, Geotagging“

Ortung, Tracking, Geotagging? Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Sind all diese Dinge für mich und meine Kinder von Bedeutung?

Das Smartphone zu orten kann durchaus sinnvoll und hilfreich sein – zum Beispiel bei
Verlust oder Diebstahl des Gerätes. Sein Smartphone selbst zu orten funktioniert aber nur, wenn der Ortungsdienst bereits installiert ist (was einfach ist – Anleitungen im Internet). Auch der Mobilfunkanbieter kann evtl. bei der Ortung des eigenen Gerätes helfen. Fremde Handys, ohne Zustimmung des Besitzers zu orten, ist jedoch verboten!

Im Kommunikationsdienst „Snapchat“ können über das Feature „Snap Map“ die Aufenthaltsorte von (Snapchat-) Freunden eingesehen werden. Nachdem zuvor der Aufenthaltsort auch mit fremden „Snapchattern“ geteilt wurde, soll laut Informationen
der Webseite techcrunch.com „künftig nur Standorte von bestehenden Kontakten in der
App angezeigt werden“. Selbst wenn die Funktion nur für Snapchat-Freunde sichtbar ist, sollte man den Einsatz gut überlegen. Vor allem auch deswegen, weil man nicht immer
auch im realen Leben befreundet ist und manchmal gar nicht weiß, wer hinter dem
Nutzernamen XY wirklich steckt. Auch der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es sicher nicht förderlich, wenn Eltern immer wissen, wo sich die Kinder ganz konkret
aufhalten (Vertrauen contra Überwachung) und ein genaues Bewegungsprofil ihrer Kinder
anlegen können.

Unter Geotagging versteht man bei fotografischen Aufnahmen die Zuordnung von
geografischen Koordinaten, d. h. jedes Mal, wenn ein Foto geschossen wird, wird in den
Metadaten der Standort hinterlegt. Das kann auch dazu führen, dass Dritte / Fremde die
Adresse einer Person herauslesen können, wenn diese z.B. häufig Selfies daheim macht
und diese veröffentlicht.

Beim Tracking geht es darum, dass das eigene Surfverhalten im Internet (Cookies) von
Webseitenbetreibern und Internetdiensten ausgewertet wird. Aus diesen Informationen können individuelle Profile erstellt werden, die es ermöglichen, Nutzerinnen und Nutzern
auf sie zugeschnittene Werbeangebote zu zeigen. Einige Anbieter werten auch die Inhalte
von E-Mails aus und seit einiger Zeit auch die Nutzung von Smartphone-Apps (auch
verbunden mit dem Standort). Da in den allermeisten Fällen unklar ist, was mit den
„getrackten“ Daten passiert und wer Zugriff darauf hat oder bekommt, steckt ein immanentes Privatsphärenrisiko in diesen Daten. Über Browsererweiterungen kann man
sich zumindest teilweise schützen bzw. zumindest erkennen, welche Formen von
Tracking überhaupt stattfinden.

Fazit: Zahlreiche Daten werden bei der Smartphone- und Internetnutzung (fast)
permanent von uns erhoben. Wir sollten vermeintlich kostenlose Features, Apps +
Programme nur nutzen, wenn wir uns dessen bewusst sind und die Folgen überschauen.
Sprechen Sie darüber vor allem mit Ihren Kindern!

jugendschutz 3.0 ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-
Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anre.ungen und Themenvorschläge
wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat.

JUGENDSCHUTZ 3.0 –>ONLINE FOTOS

Unser Thema heute:
„Umgang mit Online-Fotos“

Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Dieses „allgemeine
Persönlichkeitsrecht“ hat viele Facetten, es enthält unter anderem das Recht am
eigenen Bild, nach dem jeder selbst entscheiden kann, ob und unter welchen
Bedingungen jemand anderes Abbildungen der eigenen Person verbreiten oder
veröffentlichen darf. Dies gilt natürlich auch im Internet.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob es um Bilder geht, die auf einer „normalen“
Website oder in einem Sozialen Netzwerk zu finden sind. Entscheidend ist, dass andere
die Möglichkeit haben, diese Inhalte zu sehen. Die geschützte Privatsphäre von anderen
zu verletzen, geht ganz schnell. Schnell sind die Partyfotos oder das letzte Video mit
feiernden und betrunkenen Freunden und Bekannten bei Facebook oder Instagram
veröffentlicht. Erlaubt ist das aber nicht. Das Recht am eigenen Bild besagt, dass die
abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen, bevor Fotos von ihnen
online gestellt werden dürfen.

Besonders Kinder und Jugendlichen lieben die Kamerafunktion ihres Smartphones und
weil es so schnell und einfach geht, laden sie Bilder von sich und anderen schnell
unbedacht in soziale Netzwerke hoch oder teilen sie über WhatsApp.

Tipps für Eltern:

• Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema Bilder im Netz: erklären
Sie Ihnen, wie das Recht am eigenen Bild funktioniert und warum es so wichtig
ist. Es schützt uns z.B. davor, dass andere peinliche Fotos von uns
veröffentlichen. Dafür ist es auch sinnvoll, über die möglichen Folgen zu sprechen.
Sie können erklären, wie schnell sich Fotos online verbreiten und wie schwierig es
ist, ein ungewolltes Foto wieder loszuwerden, wenn es erstmal veröffentlicht
wurde. Auch wenn Bilder über einen Messenger wie WhatsApp verschickt werden,
können sie von anderen sehr einfach gespeichert, verändert und weiterverbreitet
werden.

• Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild! Der kleine Maxi auf dem
Töpfchen, die süße Ida in der Badewanne: Viele Eltern teilen ständig Fotos ihrer
Kleinen in den sozialen Netzwerken oder verwenden auf dem eigenen Whatsapp-
Profil lieber ein Bild ihres Kindes anstatt eines von sich selbst. Dies ist falsch
verstandener Elternstolz, denn die wenigsten werden ihre Kinder vorher gefragt
haben, ob sie möchten. Rein rechtlich gesehen sollten Eltern ihre Kinder aber
informieren. Sobald ein Kind 14 Jahre alt ist, müssen Erwachsene es ausdrücklich
fragen, ob sie ein Foto von ihm verwenden dürfen. Ab diesem Alter geht die
Rechtsprechung davon aus, dass Kinder die notwendige Einsichtsfähigkeit haben,
um über eine Veröffentlichung zu entscheiden. Aber auch Kleinkinder und
Säuglinge haben ein Recht darauf, dass ihr Persönlichkeitsrecht nicht verletzt
wird. Letztendlich gebietet dies auch der Respekt.

ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-
Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anregungen und Themenvorschläge
wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat