SPORT- UND FREIZEITCAMP 2020

Es ist wieder soweit! Ihr könnt euch ab sofort für das SFC 2020 anmelden! Wie jedes Jahr können 40 Kinder aus Weil im Schönbuch und umgebung teilnehmen. Wir freuen uns auch über Ehrenamtliche die gerne als Betreuer dabei sein möchten!

Anmeldeflyer findet ihr HIER, im Rathaus oder im Jugendhaus NEON

Rückblick SFC ´19

Vom 19.08-31.08 fand zum fünften Mal das vom Jugendreferat durchgeführte Sport- und Freizeitcamp statt. Wie schon in den letzten Jahren waren die 40 Plätze schnell ausgebucht und Kinder aus Weil im Schönbuch und den umliegenden Gemeinden hatten zwei Wochen voller Spiel, Spaß, Sport und Gemeinschaft.

Für uns als Team der Jugendsozialarbeit hat sich das Camp schon lange zum Höhepunkt des Jahres etabliert. Nicht nur weil wir 40 Kindern oder viel mehr deren Familien die Möglichkeit einer zuverlässigen Betreuung anbieten können, sondern weil sich alle Ziele, die wir in unserem Arbeitsalltag anstreben, dabei verwirklichen lassen. Jugendliche engagieren sich für die jüngeren Generationen und übernehmen Verantwortung. Kinder lernen auf sich selbst zu hören, aber auch als Gruppe zu funktionieren, überwinden Grenzen und sammeln neue Erfahrungen. Und um all das abzurunden, wird das Camp vom Gemeinwesen vorbildlich unterstützt,  mit Sach- und Geldspenden sowie mit Personal und rückt so für zwei Wochen in den Fokus der Gemeinde Weil im Schönbuch. Wir bekamen vielerlei Hilfe: beim Essen vorbereiten, Biertischgarnituren, Zelte, Brennholz und Kleinbusse wurden zur Verfügung gestellt. So entstand ein buntes Programm: Blumentöpfe bemalen und Kerzen gießen, Staffelläufe und Spiele am Bachlauf, Klettern im Rox in Herrenberg und Schwimmen im Freibad Dettenhausen, Faires Kämpfen und ein toller Parcour der von der Sportgruppe des Seniorenforums organisiert und durchgeführt wurde.

Wir bedanken uns von Herzen bei jeder Einzelperson, Verein oder Betrieb der einen Beitrag geleistet hat.  

Wir wurden in den zwei Wochen öfters gefragt, was für uns das Highlight sei. Wir sind uns alle einig, das Beste von Allem ist die Gemeinschaft, die Stimmung, das Miteinander und all die spontanen Situationen, die dadurch entstehen. Das Sport- und Freizeitcamp verbindet Alt mit Jung, Klein mit Groß, Sportler mit Kreativköpfen, Ehrenamt mit Hauptamt….anders gesagt Menschen mit Menschen, und das ist wunderschön!

Wie bereits in den vergangenen Jahren sind nicht wir, das Team der Jugendsozialarbeit, die echten Helden dieser Geschichte. Vielmehr möchten wir das Engagement unserer Jugendlichen hervorheben, die uns jedes Jahr voller Motivation, guter Laune und einer guten Portion Geduld zur Seite stehen. So sorgen sie dafür, dass die Kinder jeden Tag aufs Neue glücklich, ausgepowert und voller neuer Erlebnisse zuhause ankommen.

BASTI~ JANA ~  JOSHUA ~ JUSTIN ~ NAOMI ~ THERESA ~ VIKI ~ VIVI

Danke, ohne euch wäre es halb so schön!!

Wir freuen uns jetzt schon auf die 4. & 5. Ferienwoche in 2020

Stellungsnahmen zur Postkarten Aktion

DIE SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, UBW und WAB antworten die Fragen und Anregung der Jugendliche.

Die Verschiedenen Stellungsnahen könnt ihr jetzt hier lesen und herunterladen

An dieser Stelle möchten wir uns bei euch, Jugendliche, für die viele Anregungen und Ideen bedanken!! und natürlich auch bei den verschiedenen Parteien die sich die Zeit genommen haben um ein Ohr für die Jugendliche zu haben.

SAMMELBOXEN SIND VERTEILT

ICH GEHE WÄHLEN… Erstwähler Projekt der Waldhaus Jugendhilfe

https://www.krzbb.de/krz_52_111688255-13-_Erstwaehlerprojekt-der-Waldhaus-Jugendhilfe-Ich-gehe-waehlen—.html?archiv=1

Am 26. Mai 2019 finden in alle Gemeinden die Kommunalwahlen statt, bei der du deine Vertreter für den Gemeinderat wählen kannst.

Zeitgleich finden in Weil im Schönbuch, Breitenstein und Neuweiler auch Wahlen zum Ortschaftsrat, zum Kreistag und zur Regionalversammlung statt.

Solltest du schon 18 Jahre oder älter sein, kannst du am 26.Mai 2019 auch an der Europawahl teilnehmen.

Wichtig ist vor allem, dass du wählen gehst oder die Briefwahl beantragst. Nur so kannst du in deiner Gemeinde mitbestimmen und dafür sorgen, dass deine Anliegen und Ideen umgesetzt werden.

Wir, das Jugendreferat Weil im Schönbuch, wollen dich mit der Doppel-Postkarte aufforden, dir Gedanken zur Wahl und deine Wünsche zu machen.

Fülle die Karte aus und schmeiße sie bis zum 17. April 2019 in eine der im Ort bereitstehenden Sammelboxen, bring sie uns ins Jugendhaus NEON oder sende sie per Post an uns zurück. Wir werten die Karten dann aus und geben sie an die unterschiedlichen Fraktionen im Gemeinderat weiter. Dieser berät über die Vorschläge und Wünsche und wir veröffentlichen dann die Aussagen der Gemeinderäte. Das alles noch vor dem 26. Mai 2019!

Deine Ideen sind uns wichtig!! Also los, mach mit!

SPORT- UND FREIZEITCAMP 2019

AUF DIE PLÄTZE, FERTIG, ANMELDEN!

Ihr könnt euch wieder für das Sport-und Freizeitcamp hier anmelden

Jugendleiterschulung der Waldhaus Jugendreferate auf der Schönbuchlichtung 2019 (JuLeiCa)

Für junge Menschen, die sich für die ehrenamtliche Jugendarbeit in Vereinen, Kirchen, Organisationen oder Jugendtreffs qualifizieren möchten, bieten die Waldhaus-Jugendreferate der Schönbuchgemeinden auch dieses Jahr wieder eine Jugendleiterschulung „Vor Ort“ an! Das Leiten von Kinder- und Jugendgruppen, die Mitarbeit in einem Jugendhaus, Spielepädagogik, Konflikte erkennen und lösen, richtig kommunizieren, erlebnispädagogische Angebote und Aufsichtspflicht – eine große Bandbreite an Wissen wird vermittelt und mit vielen praktischen Übungen gefestigt. Daraus ergibt sich ein optimales „Wissens- und Praxis-Fundament“ für die ehrenamtliche Tätigkeit. Die Jugendleiterausbildung umfasst zwei Wochenendveranstaltungen (das Pflichtwochenende und ein Wochenende aus den Wahlmodulen). Der Besuch des Pflichtwochenendes, sowie der Besuch eines Wahlwochenendes sind erforderlich, um die Ausbildung zum Jugendleiter zu absolvieren und eine Jugendleitercard zu erhalten. Außerdem ist für den Erhalt der JuLeiCa ein Erste Hilfe Kurs zu besuchen. Aus diesem Grund bitte die unten angegebenen Termine berücksichtigen und sich im Voraus frei halten.

Anmeldung unter:

https://waldenbuch.feripro.de                   Unter: Jugendleiterschulung 2019

 

Termine und Inhalte:

Wochenende (Pflichtwochenende) im Jugendhaus W3 in Holzgerlingen:

Freitag, 29.03.2019 (17:00  bis  21.00 Uhr) /  Samstag 30.3.2019 Uhr (10.00 Uhr bis17.00 Uhr) Sonntag, 31.03.2019 (10.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

Themen: Kinder- und Jugendschutz, Aufsichtspflicht

Wahl-Wochenende 1 im Jugendhaus UrWerk in Schönaich

Samstag, 18.05.2019 und Sonntag, 19.05.2019 (Samstag 10 bis 17 Uhr / Sonntag 10 bis 16 Uhr)

Themen: JugendleiterIn sein im Jugendhaus

Wahl-Wochenende 2 im Schönbuchsaal  in  Hildrizhausen:

Samstag, 29.06.2019 und Sonntag 30.06.2019 (Samstag 10 bis 17 Uhr / Sonntag 10 bis 16 Uhr)

Themen: Spielepädagogik, Gruppen leiten, Konfliktmanagement

Kosten:

25 Euro für TN der Schönbuchlichtung (inkl. Verpflegung und Materialien)

35 Euro für TN aus dem Landkreis (incl. Verpflegung und Materialien)

Zur JuLeiCa-Verlängerung (für Personen, die die JuLeiCa bereits erworben haben nach spätestens 3 Jahren) kann das Pflicht Wochenende oder eines der Wahlwochenenden gebucht werden. Auch können interessierte Ehrenamtliche aus den Vereinen einzelne Angebote buchen  Kosten: 15,- €

Mindestalter: 15 Jahre bei Lehrgangsbeginn, für den Erhalt der Jugendleitercard  muss zusätzlich eine aktuelle Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses vorliegen.

Flyer mit ausführlichen Informationen erhalten Sie ab  Mitte Februar im Jugendhaus NEON und im Rathaus

Noch Fragen? Bitte meldet Euch bei Mahendra Scharf 0175 9337716 oder scharf@waldhaus-jugendhilfe.de

JUGENDSCHUTZ 3.0 –>ORTUNG, TRACKING UND GEOTAGGING

Unser Thema heute:
„Ortung, Tracking, Geotagging“

Ortung, Tracking, Geotagging? Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Sind all diese Dinge für mich und meine Kinder von Bedeutung?

Das Smartphone zu orten kann durchaus sinnvoll und hilfreich sein – zum Beispiel bei
Verlust oder Diebstahl des Gerätes. Sein Smartphone selbst zu orten funktioniert aber nur, wenn der Ortungsdienst bereits installiert ist (was einfach ist – Anleitungen im Internet). Auch der Mobilfunkanbieter kann evtl. bei der Ortung des eigenen Gerätes helfen. Fremde Handys, ohne Zustimmung des Besitzers zu orten, ist jedoch verboten!

Im Kommunikationsdienst „Snapchat“ können über das Feature „Snap Map“ die Aufenthaltsorte von (Snapchat-) Freunden eingesehen werden. Nachdem zuvor der Aufenthaltsort auch mit fremden „Snapchattern“ geteilt wurde, soll laut Informationen
der Webseite techcrunch.com „künftig nur Standorte von bestehenden Kontakten in der
App angezeigt werden“. Selbst wenn die Funktion nur für Snapchat-Freunde sichtbar ist, sollte man den Einsatz gut überlegen. Vor allem auch deswegen, weil man nicht immer
auch im realen Leben befreundet ist und manchmal gar nicht weiß, wer hinter dem
Nutzernamen XY wirklich steckt. Auch der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es sicher nicht förderlich, wenn Eltern immer wissen, wo sich die Kinder ganz konkret
aufhalten (Vertrauen contra Überwachung) und ein genaues Bewegungsprofil ihrer Kinder
anlegen können.

Unter Geotagging versteht man bei fotografischen Aufnahmen die Zuordnung von
geografischen Koordinaten, d. h. jedes Mal, wenn ein Foto geschossen wird, wird in den
Metadaten der Standort hinterlegt. Das kann auch dazu führen, dass Dritte / Fremde die
Adresse einer Person herauslesen können, wenn diese z.B. häufig Selfies daheim macht
und diese veröffentlicht.

Beim Tracking geht es darum, dass das eigene Surfverhalten im Internet (Cookies) von
Webseitenbetreibern und Internetdiensten ausgewertet wird. Aus diesen Informationen können individuelle Profile erstellt werden, die es ermöglichen, Nutzerinnen und Nutzern
auf sie zugeschnittene Werbeangebote zu zeigen. Einige Anbieter werten auch die Inhalte
von E-Mails aus und seit einiger Zeit auch die Nutzung von Smartphone-Apps (auch
verbunden mit dem Standort). Da in den allermeisten Fällen unklar ist, was mit den
„getrackten“ Daten passiert und wer Zugriff darauf hat oder bekommt, steckt ein immanentes Privatsphärenrisiko in diesen Daten. Über Browsererweiterungen kann man
sich zumindest teilweise schützen bzw. zumindest erkennen, welche Formen von
Tracking überhaupt stattfinden.

Fazit: Zahlreiche Daten werden bei der Smartphone- und Internetnutzung (fast)
permanent von uns erhoben. Wir sollten vermeintlich kostenlose Features, Apps +
Programme nur nutzen, wenn wir uns dessen bewusst sind und die Folgen überschauen.
Sprechen Sie darüber vor allem mit Ihren Kindern!

jugendschutz 3.0 ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-
Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anre.ungen und Themenvorschläge
wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat.

JUGENDSCHUTZ 3.0 –>ONLINE FOTOS

Unser Thema heute:
„Umgang mit Online-Fotos“

Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Dieses „allgemeine
Persönlichkeitsrecht“ hat viele Facetten, es enthält unter anderem das Recht am
eigenen Bild, nach dem jeder selbst entscheiden kann, ob und unter welchen
Bedingungen jemand anderes Abbildungen der eigenen Person verbreiten oder
veröffentlichen darf. Dies gilt natürlich auch im Internet.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob es um Bilder geht, die auf einer „normalen“
Website oder in einem Sozialen Netzwerk zu finden sind. Entscheidend ist, dass andere
die Möglichkeit haben, diese Inhalte zu sehen. Die geschützte Privatsphäre von anderen
zu verletzen, geht ganz schnell. Schnell sind die Partyfotos oder das letzte Video mit
feiernden und betrunkenen Freunden und Bekannten bei Facebook oder Instagram
veröffentlicht. Erlaubt ist das aber nicht. Das Recht am eigenen Bild besagt, dass die
abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen, bevor Fotos von ihnen
online gestellt werden dürfen.

Besonders Kinder und Jugendlichen lieben die Kamerafunktion ihres Smartphones und
weil es so schnell und einfach geht, laden sie Bilder von sich und anderen schnell
unbedacht in soziale Netzwerke hoch oder teilen sie über WhatsApp.

Tipps für Eltern:

• Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema Bilder im Netz: erklären
Sie Ihnen, wie das Recht am eigenen Bild funktioniert und warum es so wichtig
ist. Es schützt uns z.B. davor, dass andere peinliche Fotos von uns
veröffentlichen. Dafür ist es auch sinnvoll, über die möglichen Folgen zu sprechen.
Sie können erklären, wie schnell sich Fotos online verbreiten und wie schwierig es
ist, ein ungewolltes Foto wieder loszuwerden, wenn es erstmal veröffentlicht
wurde. Auch wenn Bilder über einen Messenger wie WhatsApp verschickt werden,
können sie von anderen sehr einfach gespeichert, verändert und weiterverbreitet
werden.

• Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild! Der kleine Maxi auf dem
Töpfchen, die süße Ida in der Badewanne: Viele Eltern teilen ständig Fotos ihrer
Kleinen in den sozialen Netzwerken oder verwenden auf dem eigenen Whatsapp-
Profil lieber ein Bild ihres Kindes anstatt eines von sich selbst. Dies ist falsch
verstandener Elternstolz, denn die wenigsten werden ihre Kinder vorher gefragt
haben, ob sie möchten. Rein rechtlich gesehen sollten Eltern ihre Kinder aber
informieren. Sobald ein Kind 14 Jahre alt ist, müssen Erwachsene es ausdrücklich
fragen, ob sie ein Foto von ihm verwenden dürfen. Ab diesem Alter geht die
Rechtsprechung davon aus, dass Kinder die notwendige Einsichtsfähigkeit haben,
um über eine Veröffentlichung zu entscheiden. Aber auch Kleinkinder und
Säuglinge haben ein Recht darauf, dass ihr Persönlichkeitsrecht nicht verletzt
wird. Letztendlich gebietet dies auch der Respekt.

ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-
Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anregungen und Themenvorschläge
wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat

JUGENDSCHUTZ 3.0 –> IN-APP KÄUFE

Unser Thema heute:
„In-App-Käufe“

Auf fast allen Smartphones finden sich Spiele, wie Candy Crush, Farmville oder andere
Apps. Zunächst ist das Herunterladen der App kostenlos. Um dann aber im Spiel aufstei-
gen zu können oder bestimmte Funktionen der App nutzen zu dürfen, müssen kosten-
pflichtige Extras dazu gebucht werden. Dies geschieht oft unbemerkt und plötzlich ent-
stehen hohe Kosten – trotz kostenfreier App. Diese Apps nennt man auch Freemium
Apps, eine Mischung aus Free (übersetzt: umsonst) und Premium (also kostenpflichtig).
Diese In-App-Käufe, also Zusatzkäufe, finden oft über eine virtuelle Währung statt und
werden dadurch nicht als Einkauf wahrgenommen. Vor allem Kinder sind sich dessen
meist nicht bewusst. Sie spielen sich mit diesen Käufen in ein neues Level oder bekom-
men eine Erweiterung zu ihrem Spiel dazu. Ungefähr dreiviertel des Umsatzes der App-
Stores stammen aus Spielen, eine beachtliche Zahl!

Wer diese Kostenfalle vermeiden möchte, hat folgende Möglichkeiten:
• Sprechen Sie mit Ihrem Kind über solche In-App-Käufe, erklären Sie ihm, dass die
virtuelle Währung zu tatsächlichen Kosten führt.
• Schauen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Apps es auf dem Smartphone
installiert hat und nutzt.
• Wenn Sie nur die Kosten kontrollieren möchten, verwenden Sie Gutschrift-
karten, die es in Elektronikfachgeschäften, Supermärkten, etc. zu kaufen gibt. So
hält man die Ausgaben im Blick und muss auch keine sensiblen Daten, wie die
Kontodaten, freigeben.
• Um In-App-Käufe gänzlich zu vermeiden, können Sie diese Funktion an Ihrem
Handy sperren. Eine Anleitung dazu finden Sie unter:
https://mobilsicher.de/ratgeber/in-app-kaeufe-worauf-muss-ich-achten

Wer zahlt?
Sollte Ihr Kind doch einen solchen In-App-Kauf getätigt haben und Ihnen steht eine
Rechnung ins Haus, dann müssen Sie in den meisten Fällen nicht zahlen. Kinder können,
ohne Erlaubnis der Eltern, keinen rechtlich wirksamen Vertrag abschließen.
Eltern haben auch bei einem virtuellen Kauf im Computer das Recht auf nachträgliche
Verweigerung der Genehmigung und damit ein Recht auf Rückerstattung des
Kaufpreises.

Mehr Infos zum Thema finden Sie unter anderem unter:
https://www.sicherheit-im-internet.com
https://www.klicksafe.de

jugendschutz 3.0 ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-
Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anregungen und Themenvorschläge
wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat