JUGENDSCHUTZ 3.0 –> IN-APP KÄUFE
Unser Thema heute:
„In-App-Käufe“
Auf fast allen Smartphones finden sich Spiele, wie Candy Crush, Farmville oder andere
Apps. Zunächst ist das Herunterladen der App kostenlos. Um dann aber im Spiel aufstei-
gen zu können oder bestimmte Funktionen der App nutzen zu dürfen, müssen kosten-
pflichtige Extras dazu gebucht werden. Dies geschieht oft unbemerkt und plötzlich ent-
stehen hohe Kosten – trotz kostenfreier App. Diese Apps nennt man auch Freemium
Apps, eine Mischung aus Free (übersetzt: umsonst) und Premium (also kostenpflichtig).
Diese In-App-Käufe, also Zusatzkäufe, finden oft über eine virtuelle Währung statt und
werden dadurch nicht als Einkauf wahrgenommen. Vor allem Kinder sind sich dessen
meist nicht bewusst. Sie spielen sich mit diesen Käufen in ein neues Level oder bekom-
men eine Erweiterung zu ihrem Spiel dazu. Ungefähr dreiviertel des Umsatzes der App-
Stores stammen aus Spielen, eine beachtliche Zahl!
Wer diese Kostenfalle vermeiden möchte, hat folgende Möglichkeiten:
• Sprechen Sie mit Ihrem Kind über solche In-App-Käufe, erklären Sie ihm, dass die
virtuelle Währung zu tatsächlichen Kosten führt.
• Schauen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Apps es auf dem Smartphone
installiert hat und nutzt.
• Wenn Sie nur die Kosten kontrollieren möchten, verwenden Sie Gutschrift-
karten, die es in Elektronikfachgeschäften, Supermärkten, etc. zu kaufen gibt. So
hält man die Ausgaben im Blick und muss auch keine sensiblen Daten, wie die
Kontodaten, freigeben.
• Um In-App-Käufe gänzlich zu vermeiden, können Sie diese Funktion an Ihrem
Handy sperren. Eine Anleitung dazu finden Sie unter:
https://mobilsicher.de/ratgeber/in-app-kaeufe-worauf-muss-ich-achten
Wer zahlt?
Sollte Ihr Kind doch einen solchen In-App-Kauf getätigt haben und Ihnen steht eine
Rechnung ins Haus, dann müssen Sie in den meisten Fällen nicht zahlen. Kinder können,
ohne Erlaubnis der Eltern, keinen rechtlich wirksamen Vertrag abschließen.
Eltern haben auch bei einem virtuellen Kauf im Computer das Recht auf nachträgliche
Verweigerung der Genehmigung und damit ein Recht auf Rückerstattung des
Kaufpreises.
Mehr Infos zum Thema finden Sie unter anderem unter:
https://www.sicherheit-im-internet.com
https://www.klicksafe.de
jugendschutz 3.0 ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-
Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anregungen und Themenvorschläge
wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat